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Empfehlungen des Kreuzbundes für Gruppentreffen während der Corona-Pandemie

02.06.2020

Liebe Mitglieder der Kreuzbund-Gruppen, liebe Weggefährtinnen und Weggefährten, die wöchentlichen Gruppentreffen sind für Suchtkranke und Angehörige sehr wichtig. Gemeinschaft, Verbundenheit und Austausch mit Gleichgesinnten schützen vor Rückfällen, geben Halt und Sicherheit – besonders in dieser Krisenzeit. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der fünf Sucht-Selbsthilfeverbände und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vom 5. Mai 2020. https://www.kreuzbund.de/de/nachricht-anzeigen/sucht-selbsthilfe-ist-systemrelevant-und-rueckfall-vorbeugend.html Viele Gruppenmitglieder warten darauf, einander so bald wie möglich wieder von Angesicht zu Angesicht begegnen zu können – einige Gruppen treffen sich bereits wieder und machen ihre Erfahrungen mit den notwendigen Hygienemaßnahmen. Bundesweit gilt:

  • Die Abstands- und Hygieneregelungen haben weiter Bestand.

  • Die Kontaktbeschränkungen sind bis zum 29. Juni verlängert – die Länder können Treffen mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände im öffentlichen Raum gestatten.

Über weitere Regelungen in den verschiedenen Lebensbereichen entscheiden die Bundesländer unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens in ihrer Region weitestgehend selbst.  In einigen Bundesländern sind die Treffen von Selbsthilfegruppen unter Einhaltung der Hygieneregelungen (siehe unten) wieder möglich. In manchen Bundesländern sind die Zusammenkünfte der Sucht-Selbsthilfegruppen als medizinisch notwendige Dienstleistung anerkannt.  Ob dies in Ihrem Bundesland und in Ihrer Stadt auch so ist, prüfen Sie bitte vor Ort mit Ihrem Gesundheits- bzw. Ordnungsamt. Falls Sie die Zustimmung für eine Zusammenkunft seitens der Ordnungsbehörden haben, benötigen Sie noch die Zustimmung der Institutionen, die Ihnen die Räumlichkeiten für ein Treffen zur Verfügung stellen. Die folgenden Empfehlungen verstehen Sie bitte nicht als Aufforderung, sich wieder zu treffen. Ob Sie sich treffen bleibt – unter Einhaltung der offiziell geltenden Regeln und nach Abwägung der Risiken und Vorteile von Gruppentreffen in Corona-Zeiten – in der Verantwortung der Weggefährtinnen und Weggefährten vor Ort. Die Hinweise bieten aber eine Entscheidungshilfe und eine Orientierung für den Fall, dass Sie sich wieder treffen möchten und dürfen. Sie können ggf. auch den örtlichen Ämtern und Institutionen als Entscheidungshilfe für die Treffen der Selbsthilfegruppen vorgeschlagen werden:

  1. Gruppengröße

Die Gruppengröße wird im Vorfeld auf eine Weise begrenzt, dass die nachfolgend beschriebenen Hinweise erfüllt werden können. Wir empfehlen, die Gruppe auf höchstens sechs Personen zu beschränken. Größere Gruppen sollten geteilt und zusätzliche Gruppentreffen anberaumt werden. 

  1. Räumlichkeiten

    • Die Möglichkeiten zum Händewaschen vor und nach der Sitzung sind gewährleistet. Ggf. steht ein Desinfektionsmittel bereit.

    • Die Sitzgelegenheiten werden mit dem empfohlenen Abstand von mindestens 1,5 Metern aufgestellt und / oder entsprechend gekennzeichnet. Sollte spontan ein Stuhl dazugestellt werden müssen, erfolgt dies mit Umsicht unter Einhaltung der Abstandsregel.

    • Während des Gruppentreffens wird für eine gute Belüftung gesorgt. Ggf. werden Belüftungspausen gemacht.

    • Eingangstüren werden von der Gruppenleitung geöffnet oder stehen bereits offen. Ggf. sind die Türkliniken nach jedem Gebrauch mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren.

    • Bei warmem Wetter kann eine Gruppenstunde auch auf einem geschützten freien Gelände, z.B. in einem Garten o.Ä. erfolgen – selbstverständlich unter Einhaltung der Mindestabstandsregel und auf eine Weise, dass das gesprochene Wort von Außenstehenden nicht mitgehört werden kann.

    • Zugangswege zum Gruppenraum (Treppen, Aufzüge, u.a.) sind so zu gestalten, dass beim Eintritt Schutzabstände gewährleistet sind (z.B. durch Markierung mit einem Klebeband).


  1. Teilnehmende

    • Die Gruppenmitglieder weisen keinerlei Krankheitssymptome auf und hatten in den letzten 14 Tagen wissentlich keinen Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten.

    • Im Zweifelsfall wägen besonders gefährdete Gruppenbesucher*innen (z.B. chronische Vorerkrankungen, höheres Lebensalter) den Gruppenbesuch hinsichtlich ihrer persönlichen gesundheitlichen Lage mit ihrem Arzt ab.

    • Die Gruppenleitungen führen eine Teilnahmeliste, um im Infektionsfall alle Gruppenmitglieder informieren zu können. Die Teilnahmelisten werden nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.


  1. Verhaltensregeln

    • Alle Gruppenteilnehmenden tragen beim Betreten oder Verlassen der Räumlichkeiten einen Schutz für den Nasen- und Mundbereich. Wer auf seinem Stuhl platzgenommen hat, darf die Maske abnehmen.

    • Die Gruppenbesucher*innen betreten die Räumlichkeiten einzeln und beachten die Abstandsmarkierung.

    • Das Abstandsgebot gilt nicht nur während des Gruppentreffens, sondern wird auch unmittelbar vor und nach der Gruppenstunde von den Teilnehmenden gewährleistet. Gruppenbildungen vor oder im Eingangsbereich (z.B. um zu rauchen) sollten vermieden werden.

    • Speisen und Getränke werden nicht gereicht. Ggf. bringen die Gruppenmitglieder ihre alkoholfreien Getränke und ihr Trinkgefäß mit und nehmen diese auch wieder mit nach Hause.


Vor dem ersten Gruppentreffen sollten möglichst alle Gruppenbesucher*innen über die Handlungsempfehlungen informiert werden. So kann sich jede(r) darauf einstellen bzw. Unsicherheiten im Vorfeld besprechen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an das örtliche Gesundheits- oder Ordnungsamt. Geben Sie uns gerne weitere Anregungen. Damit unterstützen Sie uns dabei, diese Liste zu überprüfen und ggf. weiter zu entwickeln. Seien Sie alle aufmerksam mit sich selbst und anderen! Aus Hamm grüßen Sie herzlich Andrea Stollfuß (Bundesvorsitzende)                              Heinz-Josef Janßen (Bundesgeschäftsführer)


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